§ 5 Grafikregenl1. Auf Avatarbildern und Signaturbildern werden Personen abgebildet - und zwar die Person, die eurem Chara entspricht (vom Aussehen her). Auf dem Avatar darf nur euer Charakter zu sehen sein, auf derSignatur dürfen es gerne mehrere sein.
2. Wir bitten euch als Avatarbilder/-personen nur Menschen des öffentlichen Lebens (Schauspieler, Sänger, ... etc.) zu verwenden.
Ausgenommen sind natürlich die gesetzlich verbotenen Avatarpersonen (siehe hierfür
unsere Liste der Verbotenen Avatare).
3.
Avatare sind Pflicht. Bitte achtet darauf, dass keine Avatarperson doppelt vorkommt. Ausnahmen müssen zuvor mit dem Team und allen Beteiligten abgesprochen werden.
4. Sie müssen eine einheitliche Größe von 350x350 (Breite*Höhe) haben.
5.
Eine Signatur ist freiwillig. Sie sollte, wenn ihr euch dazu entschieden habt, eine zu haben, keinesfalls die Größen von mindestens 400x250 ;500x250 überschreiten.
6.
Icons sind freiwillig. Sie sind kleine (meist bewegte) Bilder unter dem Avatar - und wenn ihr eines möchtet, dann sollte dies eine Einheitsgröße von 200x120 haben!
Werden diese Regeln missachtet, wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. Wird das Verhalten des/der Verwarnten nicht geändert, geschieht eine Verbannung auf die Blickliste. Danach, wenn keine Änderung des Verhalten erkenntlich ist, wird der/die UserIn gelöscht.